Bei Kindern und Jugendlichen sind nicht nur die Zähne, sondern auch die Fehlstellungen der Kiefer zueinander mit speziellen kieferorthopädischen Apparaturen durch Wachstumssteuerung korrigierbar. Bei schwerwiegenden Kieferfehlstellungen sollte daher die Behandlung zu einem frühen Zeitpunkt begonnen werden.
Grundsätzlich hängt der Behandlungsbeginn von 3 Faktoren ab:
1. Wachstum:
besonders bei Kieferstellungsanomalien (z.B. großer Überbiss) ist es notwendig die Behandlung zu einer Zeit zu starten, in der der Patient noch ausreichend wächst.
2. Zahndurchbruch:
für die Behandlung mit festsitzenden Spangen sind in der Regel bleibende Zähne notwendig, so dass hierfür der Zahnwechsel größtenteils abgeschlossen sein sollte.
3. Mundhygiene:
eine schlechte Mundhygiene kann den Behandlungsbeginn verzögern.
Grundsätzlich ist ein früher erster Vorstellungstermin zu bevorzugen, meist mit 9-10 Jahren, da bei einer zu späten Erstvorstellung (bei Mädchen ab 13, bei Jungen ab 15 Jahren) das reduzierte Restkörperwachstum des Patienten die kieferorthopädische Behandlung erschweren und Behandlungsoptionen eingrenzen.
Es gibt jedoch einige wenige Zahnfehlstellungen, die bereits mit 6-7 Jahren als Vorbehandlung durchgeführt werden:
- sehr großer Überbiß mit der Gefahr der Frontzahnschädigung bei Sturz
- Kreuzbiss: wenn der Oberkiefer vorne (verkehrter Überbiß) oder seitlich innerhalb des Unterkiefers liegt
- vorzeitiger Milchzahnverlust im Seitenzahnbereich (Platzhalterfunktion)
- extremer frontal offener Biß (z. B. durch Schnuller oder Daumenlutschen)